Positionierung
Für wen genau, mit welchem Ergebnis? „Ich coache alle“ verkauft sich schlecht.
Branche
Coaching lässt sich mit wenig Kapital starten. Die Stolpersteine liegen woanders: bei der Einordnung durch das Finanzamt, der Rentenversicherung und der Frage, wofür dich Kunden bezahlen.
Einordnung
Coaching gehört nicht zu den klassischen Katalogberufen der freien Berufe. Ob du freiberuflich oder gewerblich tätig bist, entscheidet das Finanzamt anhand deiner tatsächlichen Tätigkeit – über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Viele Coaches melden vorsorglich ein Gewerbe an; eine unterrichtende Tätigkeit kann dagegen freiberuflich sein.
Der Unterschied betrifft vor allem die Gewerbesteuer und die Pflicht zur Gewerbeanmeldung.
Oft übersehen
Selbstständige Lehrer, Dozenten und Trainer ohne eigene versicherungspflichtige Angestellte können in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sein (§ 2 SGB VI). Ob das für dein Angebot gilt, hängt davon ab, wie viel davon Lehrtätigkeit ist. Die Deutsche Rentenversicherung prüft das auf Antrag – klär es früh, damit keine Nachforderung entsteht.
Im Businessplan
Für wen genau, mit welchem Ergebnis? „Ich coache alle“ verkauft sich schlecht.
Wie viele bezahlte Stunden pro Woche sind realistisch? Akquise, Vorbereitung und Verwaltung kosten ebenfalls Zeit.
Empfehlungen, Kooperationen, Online-Präsenz, Vorträge – welcher Weg bringt deine Zielgruppe?
Förderung
Kommst du aus dem Arbeitslosengeld oder dem Bürgergeld, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter dein Gründercoaching über einen AVGS vollständig bezahlen. Danach kommen je nach Situation der Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld in Frage – für beide brauchst du einen tragfähigen Businessplan.
Häufige Fragen
Coach ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Eine Ausbildung schafft Vertrauen, ist aber keine gesetzliche Voraussetzung – anders als etwa bei Heilberufen.
Ja, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind – Arbeitslosengeld-Anspruch, Restanspruch, Tragfähigkeit, Hauptberuflichkeit. Siehe Gründungszuschuss.
Ein Gespräch, keine Verpflichtung. Wir sagen dir ehrlich, ob und wie die Gründerberatung bei dir Sinn ergibt.
Die Gründer-Schmiede ist ein Auftritt der DKMU GmbH. Arbeiten gem. § 6 Nr. 3 und 4 StBerG — keine Rechts- und Steuerberatung. Über die Bewilligung von Fördermitteln entscheidet allein der Kostenträger. Rechtsstand September 2026.