Zulassungspflichtig
Meisterpflicht, Eintragung in die Handwerksrolle. Dazu gehören zum Beispiel Elektrotechnik, Installateur und Heizungsbau, Dachdecker, Maurer – und seit 2020 wieder Fliesen-, Platten- und Mosaikleger.
Branche
Ob Fliesenleger, Maler, Heizung und Sanitär oder Garten- und Landschaftsbau: Der erste Schritt ist die Frage, in welche Anlage der Handwerksordnung dein Gewerk fällt.
Die wichtigste Frage
Meisterpflicht, Eintragung in die Handwerksrolle. Dazu gehören zum Beispiel Elektrotechnik, Installateur und Heizungsbau, Dachdecker, Maurer – und seit 2020 wieder Fliesen-, Platten- und Mosaikleger.
Kein Meisterbrief nötig, aber Eintragung bei der Handwerkskammer – zum Beispiel Gebäudereinigung.
Ebenfalls ohne Meisterpflicht, Eintragung in das Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe.
Ohne Meisterbrief
Die verbindliche Auskunft gibt die Handwerkskammer. Bei der Vorbereitung helfen wir im Coaching.
Im Businessplan
Lohn, Nebenkosten, Fahrzeug, Werkzeug, Versicherung, Verwaltung, Gewinn – daraus ergibt sich, was eine Stunde kosten muss.
Fahrzeug, Werkzeug, Maschinen. Leasing, Kauf oder Kredit – und was davon förderfähig ist.
Erste Kunden, Kooperationen mit Hausverwaltungen oder anderen Betrieben, Einzugsgebiet.
Förderung
Kommst du aus dem Arbeitslosengeld oder dem Bürgergeld, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter dein Gründercoaching über einen AVGS vollständig bezahlen. Danach kommen je nach Situation der Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld in Frage – für beide brauchst du einen tragfähigen Businessplan.
Häufige Fragen
Aus den Anlagen A und B der Handwerksordnung – oder mit einem Anruf bei deiner Handwerkskammer. Im Vorgespräch schauen wir es gemeinsam an.
Grundsätzlich ja, die Regeln der Handwerksordnung gelten aber auch dann. Für den Gründungszuschuss muss die Selbstständigkeit hauptberuflich sein.
Ein Gespräch, keine Verpflichtung. Wir sagen dir ehrlich, ob und wie die Gründerberatung bei dir Sinn ergibt.
Die Gründer-Schmiede ist ein Auftritt der DKMU GmbH. Arbeiten gem. § 6 Nr. 3 und 4 StBerG — keine Rechts- und Steuerberatung. Über die Bewilligung von Fördermitteln entscheidet allein der Kostenträger. Rechtsstand September 2026.