Anspruch auf Arbeitslosengeld
Du beziehst Arbeitslosengeld I oder hast Anspruch darauf – bis zum Tag vor der Gründung.
Förderung
Der Gründungszuschuss sichert dich in den ersten Monaten der Selbstständigkeit ab. Er ist eine Ermessensleistung – wer gut vorbereitet kommt, hat die besseren Karten. Hier steht, worauf es ankommt.
Das Wichtigste zuerst
Der Gründungszuschuss ist eine Förderung der Agentur für Arbeit für Menschen, die aus dem Bezug von Arbeitslosengeld I heraus eine hauptberufliche Selbstständigkeit starten. Er soll die Zeit überbrücken, in der das neue Unternehmen noch nicht genug abwirft – und die soziale Absicherung in dieser Phase sichern.
Rechtsgrundlage sind die §§ 93 und 94 SGB III. Wichtig: Es gibt keinen Rechtsanspruch. Die Agentur entscheidet im Ermessen – und prüft dabei auch, ob sie dich stattdessen in eine Anstellung vermitteln könnte.
Voraussetzungen
Du beziehst Arbeitslosengeld I oder hast Anspruch darauf – bis zum Tag vor der Gründung.
Bei Aufnahme der Selbstständigkeit muss noch ein Anspruch von mindestens 150 Tagen bestehen. Wer zu spät gründet, verliert die Förderung.
Eine fachkundige Stelle bescheinigt, dass dein Vorhaben tragfähig ist. Grundlage ist dein Businessplan.
Die Selbstständigkeit muss hauptberuflich sein – in der Praxis mindestens 15 Stunden pro Woche.
Du legst dar, dass du das Know-how für dein Vorhaben mitbringst – etwa über Ausbildung, Berufserfahrung oder Kurse.
Wer in den letzten zwei Jahren bereits einen Gründungszuschuss bekommen hat, ist ausgeschlossen.
Höhe und Dauer
Phase 1 – sechs Monate: Du erhältst einen Zuschuss in Höhe deines bisherigen Arbeitslosengeldes plus 300 Euro monatlich zur sozialen Absicherung (Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung).
Phase 2 – weitere neun Monate: Auf erneuten Antrag zahlt die Agentur weiter 300 Euro im Monat, wenn du nachweist, dass du deine Geschäftstätigkeit intensiv und hauptberuflich ausübst. Auch Phase 2 ist eine Ermessensleistung.
Die Tage, an denen du Gründungszuschuss in Phase 1 erhältst, werden auf deinen Arbeitslosengeld-Anspruch angerechnet.
Antrag
so früh wie möglich
Sprich deine Gründungsabsicht früh an. Frag nach dem Antragsformular und kläre, bis wann du gründen musst, damit die 150 Tage Restanspruch sicher erfüllt sind.
im Coaching
Geschäftsidee, Markt, Marketing, Kapitalbedarf, Finanzierung, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau, Lebenshaltungskosten. Mit AVGS erarbeitest du ihn bei uns im 1:1-Coaching.
Die fachkundige Stelle prüft deinen Plan und stellt die Stellungnahme aus. Die DKMU GmbH ist eine anerkannte fachkundige Stelle.
vor Aufnahme der Tätigkeit
Der Antrag muss vor Beginn der Selbstständigkeit bei der Agentur liegen. Nicht erst gründen und dann fragen.
Nach Absprache mit der Agentur meldest du das Gewerbe an (oder die freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt) und startest. Nach sechs Monaten folgt der Antrag für Phase 2.
Unser Beitrag
Ob der Gründungszuschuss bewilligt wird, entscheidet allein die Agentur für Arbeit. Was wir beeinflussen können, ist die Qualität deiner Unterlagen: ein Businessplan, der die Fragen der Agentur beantwortet, bevor sie gestellt werden, eine realistische Zahlenplanung und eine Stellungnahme, die sich darauf stützen kann.
Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist das Coaching für dich kostenlos. Mehr dazu auf der Seite AVGS für Gründer.
Häufige Fragen
Der Gründungszuschuss selbst ist steuerfrei. Deine Gewinne aus der Selbstständigkeit versteuerst du wie üblich – das klären wir im Kurs im Modul Steuerlehre, eine Steuerberatung im Einzelfall ersetzt das nicht.
Nein, er ist ein Zuschuss und kein Darlehen – solange die Voraussetzungen erfüllt sind und du die Selbstständigkeit wie angegeben ausübst.
Nein. Der Gründungszuschuss setzt Arbeitslosengeld I voraus. Aus dem Bürgergeld heraus ist das Einstiegsgeld des Jobcenters der passende Weg – siehe Einstiegsgeld.
Du kannst gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Häufiger lohnt es sich, die Begründung genau zu lesen und die Unterlagen zu verbessern. Ein Businessplan bleibt auch ohne Zuschuss die Grundlage für Bank- und KfW-Gespräche.
Ein Gespräch, keine Verpflichtung. Wir sagen dir ehrlich, ob und wie die Gründerberatung bei dir Sinn ergibt.
Die Gründer-Schmiede ist ein Auftritt der DKMU GmbH. Arbeiten gem. § 6 Nr. 3 und 4 StBerG — keine Rechts- und Steuerberatung. Über die Bewilligung von Fördermitteln entscheidet allein der Kostenträger. Rechtsstand September 2026.