Gewerbe & Finanzamt
Online-Handel ist ein Gewerbe: Gewerbeanmeldung, danach Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt.
Branche
Ein Shop ist schnell eingerichtet. Abmahnsicher, steuerlich sauber und profitabel ist er damit noch nicht. Diese Punkte gehören vor den ersten Verkauf.
Vor dem Start
Online-Handel ist ein Gewerbe: Gewerbeanmeldung, danach Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt.
Impressum, Datenschutzerklärung, AGB, Widerrufsbelehrung und ein korrekter Bestellablauf – Fehler sind ein häufiger Abmahngrund.
Wer verpackte Ware an private Endkunden verschickt, muss sich vor dem ersten Versand im Verpackungsregister LUCID registrieren und an einem dualen System beteiligen.
Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ist möglich, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überstieg und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt. Beim Versand ins EU-Ausland gelten eigene Regeln (OSS).
Je nach Ware kommen weitere Register dazu – etwa für Elektrogeräte oder Batterien.
Einkauf, Versand, Retouren, Zahlungsgebühren, Plattformprovision, Werbung – erst danach bleibt Marge.
Im Businessplan
Webseite und Shop umsetzen? Die DKMU GmbH hat dafür mit Webdesign KMU einen eigenen Bereich.
Förderung
Kommst du aus dem Arbeitslosengeld oder dem Bürgergeld, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter dein Gründercoaching über einen AVGS vollständig bezahlen. Danach kommen je nach Situation der Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld in Frage – für beide brauchst du einen tragfähigen Businessplan.
Häufige Fragen
Ja. Wer regelmäßig und mit Gewinnabsicht verkauft, betreibt ein Gewerbe und muss es anmelden.
Rechtstexte müssen zu deinem Shop, deinem Angebot und deinen Versandwegen passen. Geprüfte Generatoren oder Anwälte sind die sichere Wahl; wir besprechen im Kurs, worauf es ankommt – ohne Rechtsberatung im Einzelfall.
Ein Gespräch, keine Verpflichtung. Wir sagen dir ehrlich, ob und wie die Gründerberatung bei dir Sinn ergibt.
Die Gründer-Schmiede ist ein Auftritt der DKMU GmbH. Arbeiten gem. § 6 Nr. 3 und 4 StBerG — keine Rechts- und Steuerberatung. Über die Bewilligung von Fördermitteln entscheidet allein der Kostenträger. Rechtsstand September 2026.