Bürgergeld-Bezug
Du bist erwerbsfähig und beziehst Bürgergeld. Für Menschen mit Arbeitslosengeld I ist stattdessen der Gründungszuschuss vorgesehen.
Förderung
Wer Bürgergeld bezieht, kann für den Start in die Selbstständigkeit Einstiegsgeld vom Jobcenter bekommen – dazu unter Umständen Zuschüsse für die Ausstattung. Voraussetzung ist ein tragfähiges Vorhaben.
Das Wichtigste zuerst
Einstiegsgeld ist eine Leistung des Jobcenters nach § 16b SGB II. Es wird zusätzlich zum Bürgergeld gezahlt, wenn du eine selbstständige Tätigkeit (oder eine Beschäftigung) aufnimmst, die dich perspektivisch aus dem Leistungsbezug führen soll.
Das Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung und wird für höchstens 24 Monate gezahlt. Die Höhe legt das Jobcenter im Einzelfall fest – berücksichtigt werden unter anderem die bisherige Dauer der Arbeitslosigkeit und die Größe der Bedarfsgemeinschaft.
Voraussetzungen
Du bist erwerbsfähig und beziehst Bürgergeld. Für Menschen mit Arbeitslosengeld I ist stattdessen der Gründungszuschuss vorgesehen.
Die Selbstständigkeit soll dich dauerhaft aus der Hilfebedürftigkeit führen. In der Regel verlangt das Jobcenter dafür einen Businessplan und die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle.
Stell den Antrag, bevor du die Tätigkeit aufnimmst. Was schon begonnen hat, lässt sich schlechter fördern.
Zusätzlich möglich
Neben dem Einstiegsgeld kann das Jobcenter nach § 16c SGB II Darlehen und Zuschüsse für Sachgüter gewähren, die für die Selbstständigkeit notwendig und angemessen sind – Zuschüsse bis zu 5.000 Euro. Auch hier gilt: Die Tragfähigkeit muss belegt sein, und es entscheidet das Jobcenter im Ermessen.
Während der Anlaufphase läuft das Bürgergeld weiter; Einkommen aus der Selbstständigkeit wird darauf angerechnet. Wie genau, besprechen wir im Coaching an deinen eigenen Zahlen.
So gehst du vor
Erzähl deiner Integrationsfachkraft von deinem Vorhaben und frag nach Einstiegsgeld und AVGS für ein Gründercoaching.
eine bis zwölf Wochen
Im 1:1-Coaching erarbeitest du den Businessplan – inklusive Rentabilitätsvorschau und Lebenshaltungskosten, auf die das Jobcenter besonders achtet.
Die DKMU GmbH ist fachkundige Stelle und kann die Tragfähigkeit beurteilen. Mit Plan und Stellungnahme stellst du den Antrag auf Einstiegsgeld.
Nach der Bewilligung meldest du Gewerbe beziehungsweise freiberufliche Tätigkeit an. Buchhaltung und Belege hast du im Kurs bereits eingerichtet.
Häufige Fragen
Das legt das Jobcenter im Einzelfall fest. Einen festen Betrag gibt es nicht; berücksichtigt werden unter anderem die Dauer der Arbeitslosigkeit und die Größe der Bedarfsgemeinschaft.
Nein. Der Gründungszuschuss setzt Arbeitslosengeld I voraus, das Einstiegsgeld Bürgergeld. Welche Leistung für dich passt, hängt davon ab, was du aktuell beziehst.
Ja, über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) kann das Jobcenter die Kosten des Gründercoachings übernehmen. Mehr dazu unter AVGS für Gründer.
Ein Gespräch, keine Verpflichtung. Wir sagen dir ehrlich, ob und wie die Gründerberatung bei dir Sinn ergibt.
Die Gründer-Schmiede ist ein Auftritt der DKMU GmbH. Arbeiten gem. § 6 Nr. 3 und 4 StBerG — keine Rechts- und Steuerberatung. Über die Bewilligung von Fördermitteln entscheidet allein der Kostenträger. Rechtsstand September 2026.