Über die Agentur für Arbeit
Wenn du arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht und arbeitsuchend gemeldet bist, ist die Agentur für Arbeit zuständig.
Förderung
Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Kosten deines Coachings. Du arbeitest 1:1 an deinem Businessplan – ohne Eigenanteil.
Das Wichtigste zuerst
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein – kurz AVGS – ist ein Förderinstrument nach § 45 SGB III. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter bescheinigt damit, dass sie die Kosten einer bestimmten Maßnahme übernimmt. Eines der möglichen Ziele ist die Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit – genau dafür gibt es Gründercoachings wie unseres.
Der Gutschein ist befristet und auf ein Maßnahmeziel ausgestellt. Einlösen kannst du ihn nur bei einem nach AZAV zugelassenen Träger. Die DKMU GmbH ist ein solcher Träger – wir rechnen direkt mit der Agentur oder dem Jobcenter ab. Was der Gutschein formal ist, wer ihn ausstellt und wie die Zulassung geprüft wird, steht dort ausführlich; hier geht es um den Kurs, den er bezahlt.
Wer ihn bekommen kann
Wenn du arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht und arbeitsuchend gemeldet bist, ist die Agentur für Arbeit zuständig.
Beziehst du Bürgergeld, stellt das Jobcenter den Gutschein aus – die Regeln des § 45 SGB III gelten dort entsprechend.
Der AVGS ist eine Ermessensleistung. Deine Vermittlungsfachkraft entscheidet, ob die Maßnahme für dich sinnvoll ist. Eine gute Begründung hilft.
So kommst du an den Gutschein
direkt nach deiner Anfrage
Wir klären, was du vorhast, und sagen dir ehrlich, ob das Coaching für dich passt. Du bekommst die Kursdaten, die deine Vermittlungsfachkraft braucht.
bis zu 2 Wochen
Sprich deine Vermittlungsfachkraft an – oft genügt eine mündliche Mitteilung, manchmal wird ein kurzer schriftlicher Antrag verlangt. Wir bereiten dich auf das Gespräch vor.
eine bis zwölf Wochen
Mit dem bewilligten Gutschein beginnt das 1:1-Coaching per Video. Am Ende steht ein fertiger Businessplan – und meistens ein angemeldetes Gewerbe.
Was im Coaching passiert
3 Wochen, erweiterbar auf bis zu 8. Für Teilnehmende mit kaufmännischem Vorwissen – prägnanter Überblick über alle Pflichtthemen.
4 bis 12 Wochen. Der Standardweg: vollständige Modulauswahl inklusive Klausuren, der Businessplan entsteht Kapitel für Kapitel.
Bis 12 Wochen. Maximale Begleitung für komplexe Vorhaben oder bei sprachlichen Hürden – mit DaF/DaZ-geschulten Dozenten.
Argumente für die Vermittlungsfachkraft
Mehr zur Förderung danach: Gründungszuschuss (aus ALG I) und Einstiegsgeld (aus dem Bürgergeld).
Häufige Fragen
Bei bewilligtem AVGS übernimmt die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter sämtliche Kosten der Maßnahme. Es gibt keinen Eigenanteil und keine versteckten Gebühren.
Das steht auf dem Gutschein selbst – er ist befristet. Melde dich deshalb nach der Ausstellung zügig bei uns, damit wir den Start planen können.
Das hängt von deiner Situation ab und entscheidet die Agentur beziehungsweise das Jobcenter. Sprich uns an – wir sagen dir, welcher Weg realistisch ist.
Nein. Das Coaching läuft per Videokonferenz, du kannst bundesweit teilnehmen. Vor Ort sind wir in Ludwigshafen und Lahr.
Ein Gespräch, keine Verpflichtung. Wir sagen dir ehrlich, ob und wie die Gründerberatung bei dir Sinn ergibt.
Die Gründer-Schmiede ist ein Auftritt der DKMU GmbH. Arbeiten gem. § 6 Nr. 3 und 4 StBerG — keine Rechts- und Steuerberatung. Über die Bewilligung von Fördermitteln entscheidet allein der Kostenträger. Rechtsstand September 2026.