Kalkulation
Stundenverrechnungssatz aus Lohn, Lohnnebenkosten, Material, Fahrzeit, Verwaltung und Gewinn. Wer zu billig anbietet, arbeitet voll und verdient nichts.
Branche
Gebäudereinigung ist eine Branche mit stabiler Nachfrage und überschaubarem Startkapital. Entscheidend sind saubere Anmeldung, realistische Kalkulation und die ersten Stammkunden.
Anmeldung
Das Gebäudereiniger-Handwerk ist ein zulassungsfreies Handwerk (Anlage B1 der Handwerksordnung). Du brauchst keinen Meisterbrief, musst dich aber neben der Gewerbeanmeldung bei der Handwerkskammer in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke eintragen lassen.
Dazu kommen Finanzamt (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung), Berufsgenossenschaft und – sobald du Personal hast – die Anmeldung bei der Sozialversicherung. Für die Branche gilt ein allgemeinverbindlicher Mindestlohn; den musst du in deiner Kalkulation berücksichtigen.
Worauf es ankommt
Stundenverrechnungssatz aus Lohn, Lohnnebenkosten, Material, Fahrzeit, Verwaltung und Gewinn. Wer zu billig anbietet, arbeitet voll und verdient nichts.
Betriebshaftpflicht mit Einschluss von Schlüsselverlust und Tätigkeitsschäden ist bei Objekt- und Büroreinigung praktisch Pflicht.
Unterhaltsreinigung mit festen Intervallen trägt den Betrieb. Grund- und Bauendreinigung bringen Spitzen, aber keine Planbarkeit.
Im Businessplan
Förderung
Kommst du aus dem Arbeitslosengeld oder dem Bürgergeld, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter dein Gründercoaching über einen AVGS vollständig bezahlen. Danach kommen je nach Situation der Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld in Frage – für beide brauchst du einen tragfähigen Businessplan.
Häufige Fragen
Nein. Gebäudereinigung ist ein zulassungsfreies Handwerk. Die Eintragung bei der Handwerkskammer ist trotzdem Pflicht.
Ja, wenn dein Umsatz die Grenzen des § 19 UStG nicht überschreitet. Bei Gewerbekunden ist die Regelbesteuerung oft sinnvoller – das rechnen wir im Kurs durch.
Ein Gespräch, keine Verpflichtung. Wir sagen dir ehrlich, ob und wie die Gründerberatung bei dir Sinn ergibt.
Die Gründer-Schmiede ist ein Auftritt der DKMU GmbH. Arbeiten gem. § 6 Nr. 3 und 4 StBerG — keine Rechts- und Steuerberatung. Über die Bewilligung von Fördermitteln entscheidet allein der Kostenträger. Rechtsstand September 2026.